Öffentliche Bekanntmachungen
2025
Beantragung Briefwahl für Bundestagswahl 23. Februar 2025
Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können Wahlscheine für die Briefwahl neben den herkömmlichen Beantragungsarten (persönlich, schriftlich, E-Mail, Telefax) auch in dokumentierbarer elektronischer Form beantragt werden (§ 27 BWO).
Zur Beantragung eines Wahlscheines per Internet gelangen Sie hier. Beim Aufruf des Links Wahlscheinantrag zur Bundestagswahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten mit dem Muster Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen selbstverständlich auch wie bisher durch Ausfüllen des Vordrucks auf der Wahlbenachrichtigung beantragen. Bitte werfen Sie die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung in diesem Fall direkt in den Rathausbriefkasten ein.
Aufgrund der kurzen Zeit zur Beantragung und Erstellung von Briefwahlunterlagen empfehlen wir die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen oder von Ihrem Wahlrecht direkt vor Ort Gebrauch zu machen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlen@abstatt.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden sie sich bitte an das Servicebüro, Telefon 07062/677-13.
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