Allgemeines
Infobroschüre "Ihr Personalausweis - sicher, einfach, digital"
Sie planen eine Reise? Sind Ihre Reisedokumente noch gültig?
Das Passamt empfiehlt, von Zeit zu Zeit auf die Gültigkeit der benötigten Ausweispapiere zu achten. Eine Verlängerung der Ausweise/Pässe ist nicht möglich.
Um geplante Urlaubs- oder Geschäftsreisen termingerecht antreten zu können, ist es gegebenenfalls erforderlich, sich frühzeitig um die Ausstellung neuer Dokumente zu bemühen. Die Ausstellung dauert ca. 3-4 Wochen. Anträge auf Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen und Kinderreisepässen nimmt das Servicebüro, Zimmer A03/ Zimmer A02, gerne entgegen. Die Antragsteller müssen ab dem
6. Lebensjahr hierzu immer persönlich vorsprechen.
Für den Antrag sind erforderlich:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein 1/2 Jahr)
- die bisherigen Ausweispapiere (soweit vorhanden) und/oder sonstige Identitätsnachweise (z.B. Geburtsurkunde/Familienbuch)
- die jeweilige Gebühr
● Kinderreisepass: 13 €
● Verlängerung/Aktualisierung Kinderreisepass: 6 €
● Personalausweis für Antragsteller bis zur Vollendung des
24. Lebensjahres: 22,80 €
● Personalausweis für Antragsteller nach Vollendung des
24. Lebensjahres: 37 €
● Reisepass für Antragsteller bis zur Vollendung des
24. Lebensjahres: 37,50 €
● Reisepass für Antragsteller nach Vollendung des
24. Lebensjahres: 60 €
Für Reisepässe und Kinderreisepässe bei Antragstellern unter 18 Jahren und bei Personalausweisen für Antragsteller unter 16 Jahren ist eine Zustimmungserklärung beider Elternteile oder ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht erforderlich. Die Zustimmungserklärung sowie weitere nötige Unterlagen können Ihnen vorab per
E-Mail zugesandt werden.
Des Weiteren empfehlen wir Ihnen - vor der Reise - sich beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) oder den jeweiligen Botschaften über die Einreisebestimmungen des Urlaubsziellandes zu informieren.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Passbehörden laut Bundesministerium des Inneren keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedstaaten und ausländischer Staaten erteilen.
Hierüber haben sich Reisende bei den Behörden des Zielstaats selbst zu erkundigen. (Quelle: PassVwV vom 17.12.09).
Wissenswertes
Bodenrichtwerte
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Kommunales Starkregenrisikomanagement Abstatt
Starkregenrisikomanagement
Wie die Ereignisse in den letzten Jahren gezeigt haben, kann Starkregen auch in Gebieten, in denen keine oder nur sehr kleine Gewässer vorhanden sind, zu Überschwemmungen führen und sowohl Menschenleben fordern als auch hohe Schäden verursachen. Dies haben beispielsweise die Ereignisse Ende Mai 2016 gezeigt, als Starkregenereignisse in Teilen von Baden-Württemberg große Überschwemmungen verursacht haben. Dazu gehört das Ereignis von Braunsbach in der Region Hohenlohe, wo infolge eines Starkregenereignisses eine Sturzflut ausgelöst wurde, die Geröll, Schlamm und Treibgut mit sich geführt und sehr hohe Schäden im Ort verursacht hat.
Da inzwischen die Hälfte aller Überschwemmungsschäden in Deutschland durch Starkregen verursacht wird, ist es notwendig geworden, zu untersuchen, inwieweit einzelne Kommunen gefährdet sind und wo Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden können, um Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Dies kann mit einer Gefährdungs- und Risikoanalyse erreicht werden. Im Einzugsgebiet der Gemeinde Abstatt kam es in der Vergangenheit bereits zu Starkregenereignissen. So kam es im Juli 2021 durch ein Unwetter zu starken Überflutungen und Wasserschäden in Abstatt und Happenbach. Daher hat die Gemeinde Abstatt das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH, Stuttgart für die Erstellung eines Starkregenrisikomanagementkonzepts für die Gemeinde Abstatt beauftragt. Infolgedessen werden Starkregengefahrenkarten zur Darstellung der Gefährdung, eine Risikoanalyse sowie ein Handlungskonzept mit möglichen Maßnahmen zur Minimierung von Schäden durch Starkregenereignisse erstellt.
Als Starkregen werden Niederschläge bezeichnet, die in begrenzten Gebieten innerhalb kurzer Zeit mit sehr hohen Intensitäten und Mengen auftreten. Starkregenereignisse und damit verbundene Sturzfluten treten verstärkt in den Sommermonaten von Mai bis September auf, da diese durch konvektive Niederschlagsereignisse verursacht werden. Diese entstehen wiederum durch starke, vertikale Strömungen warmer und feuchter Luft.
Starkregenereignisse sind aufgrund ihres lokalen Charakters, im Vergleich zu Flusshochwassern, schwer vorhersagbar und können auch an Orten abseits von Gewässern Überflutungen auslösen. Daher können grundsätzlich alle Regionen von Starkregenereignissen betroffen sein. Durch die hohen Niederschlagsintensitäten kommt es hauptsächlich zu Oberflächenabfluss. Dieser kann, vor allem in Senken, zu großflächigen Überschwemmungen führen. In steileren Gebieten kann es zu Sturzfluten kommen, die Erde, Geröll und Treibgut mit sich führen. Einflussfaktoren auf das Schadensausmaß von Starkregenereignissen sind die Topographie, die räumliche und zeitliche Verteilung der Niederschläge, die Wasserspeicherkapazität der Böden, die Leistungsfähigkeit kommunaler Gewässer und der Kanalisation sowie die Bebauung und Flächen- bzw. Landnutzung.
Schäden bei Starkregenereignissen entstehen durch Wassereintritt in Gebäude oder durch wild abfließendes Oberflächenwasser, evtl. in Verbindung mit Schlamm und Geröll. Weitere Schäden können durch den Austritt wassergefährdender Stoffe entstehen. Gefahr für Leib und Leben besteht z.B. durch Ertrinken, was vor allem eine Gefahr für Kinder oder für eingeschlossene Personen in tieferliegenden Gebäudeteilen darstellt.
Zur Abschätzung der Gefährdung und Risiken einer Kommune durch Starkregenereignisse empfiehlt der im Jahr 2016 erschienene Leitfaden für Kommunales Starkregenrisikomanagement der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ein dreistufiges Vorgehen. Die drei Stufen setzen sich zusammen aus der hydraulischen Gefährdungsanalyse, der Risikoanalyse und der Aufstellung eines Handlungskonzeptes zur Minimierung von Risiken.
Abgrenzung zu Hochwassergefahrenkarten
Die Hochwassergefahrenkarte (HWGK) basiert auf statistischen, hydrologischen Abflusskennwerten, die speziell für ein Gewässer ermittelt werden. Daraus wird die Ausuferung des Gewässers für ausgewählte Jährlichkeiten bestimmt.
Dagegen wird bei der Starkregengefahrenkarte (SRGK) die Überflutung im Gelände in Folge von Starkregen betrachtet. Dabei bilden sich Fließwege zu Gewässern, dennoch sind die Überflutungen unabhängig von Gewässern und können überall auftreten.
Zur Abgrenzung der SRGK von der HWGK werden HWGK-Gewässer bei den Berechnungen der SRGK als unendlich leistungsfähig angenommen und somit nur das zum Gewässer fließende Oberflächenwasser betrachtet. Da sich beide Ereignisse gegenseitig potenzieren können, müssen zur Risikoabschätzung beide Karten betrachtet werden.
Außergewöhnliches Abflussereignis
Extremes Abflussereignis
Seltenes Abflussereignis
Vorstellung der Ereignisse am 05.10.2023
sehen Sie hier.
Weiterführende Informationen im Internet zum Thema
Starkregen und Hochwasser
- Vertiefte Informationen für Bürgerinnen und Bürger, Eigenversorge
https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger - Vertiefte Informationen zu Starkregen finden Sie auf der Seite "Hochwasser Baden-Württenberg"
https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/de/was-ist-starkregen- - Starkregen (Regierungspräsidium Stuttgart)
https://reginastark.starkregengefahr.de - Hochwassergefahrenkarten
https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/hochwassergefahrenkarten - WBW Fortbildungdgesellschaft
https://wbw-fortbildung.de/wasserextreme/starkregen
https://wbw-fortbildung.de/publikationen-materialien - Informationen zur Eigenversorge gegen Hochwasser von Unternehmen
https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/unternehmen - Objektschutz und bauliche Vorsorge gegen Hochwasser
https://www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/Hochwasser - Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg
https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de - Wettervorhersage Deutscher Wetterdienst
https://www.dwd.de/DE/Home/home_node.html
Mietspiegel 2022
Mietspiegel 2022 Gemeinde Abstatt
Die Gemeinde Abstatt orientiert sich am Mietspiegel der Stadt Heilbronn, abzüglich 10%.